A

  • Beinhaltet A1, A2
  • direkter Erwerb 
  • ab 20 Jahre

 

für Krafträder bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich) 
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg 
Keine Befristung der Besitzdauer 
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.